Gutscheine seien nicht mehr wegzudenken. Eingesetzt würden Gutscheine aber nicht nur gegenüber Konsumenten, sie seien auch im zwischenunternehmerischen Bereich in Form von Vertriebsketten sowie bei Abgabe von (Essens-)Gutscheinen an Mitarbeiter allgegenwärtig. Es lohne sich daher, einen genaueren Blick auf die Auswirkungen der seit 1. 1. 2019 geltenden neuen Regelungen über die umsatzsteuerliche Behandlung von Gutscheinen zu werfen.

