Das ZustG regelt die Zustellung behördlicher Dokumente. Physische Dokumente seien an einer Abgabestelle des Empfängers zuzustellen. Auch die elektronische Zustellung über FinanzOnline knüpfe an eine Abgabestelle an. Der Autor untersucht die Frage, was gilt, wenn der inländische Wohnsitz aufgegeben wird.

