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Einschränkungen, Versagungen des Bestätigungsvermerkes bzw hinweisende Ergänzungen zum Bestätigungsvermerk und Kapitalmarktreaktionen im Lichte der bisherigen OGH-Judikatur zum Kausalitätsbeweis bei Anlegerschäden (Vorraber, RWZ 2019/28, S. 127)

Artikelrundschau April 2019 - Teil 2Gesellschafts- und Unternehmensrecht, nationale und internationale RechnungslegungMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/438ÖStZ 2019, 328 Heft 12 v. 17.7.2019

Nach bisheriger Rechtsprechung des OGH zur Dritthaftung des Abschlussprüfers bestehe diese nur dann, wenn ein Kausalzusammenhang zwischen fehlerhaftem Testat und Kaufentscheidung vom Anleger erbracht werde. In seiner jüngeren Judikatur weiche der OGH von dieser Linie ab. Eine im Rahmen des Beitrags durchgeführte empirische Studie solle klären, ob es im Falle der Veröffentlichung eines ergänzten oder eingeschränkten Bestätigungsvermerkes oder einer Versagung tatsächlich zu einer Kapitalmarktreaktion gekommen sei. .

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