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Entgeltliche Überlassung geringwertiger Wirtschaftsgüter im Rahmen eines Gesamtleistungspakets (Leyrer/Stückler, BFGjournal 2019, S. 155)

Artikelrundschau April 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/425ÖStZ 2019, 327 Heft 12 v. 17.7.2019

Das BFG hatte zu beurteilen, ob die entgeltliche Zurverfügungstellung von Krankenhaus- und Hotelwäsche, Berufskleidung und Saubermatten sowie deren Ersatz und die dazu erforderliche Logistik im Rahmen eines Gesamtleistungspakets unter die Ausschlussbestimmung des § 13 letzter Satz EStG fällt. Die Anwendung dieser Bestimmung sei ausgeschlossen, wenn die Wirtschaftsgüter zur entgeltlichen Überlassung bestimmt seien. Das BFG hatte die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Gegen diese Entscheidung wurde eine ao Revision erhoben.

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