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Anwendung der Zweitwohnsitzbefreiung auf Diplomaten und Angestellte internationaler Organisationen (Moritz, SWK 11/2019, S. 545)

Artikelrundschau April 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/422ÖStZ 2019, 326 Heft 12 v. 17.7.2019

Diplomaten und ähnliche privilegierte Personen seien nach den jeweiligen Amtssitzabkommen in der Regel sowohl mit ihren Dienstbezügen als auch mit Einkünften aus Quellen außerhalb Ö von der Einkommensteuer befreit. Veräußere ein Diplomat ein inländisches Grundstück, unterliege der Vorgang der Immobilienertragsteuer. Fraglich sei, ob die Hauptwohnsitzbefreiung in diesem Fall anwendbar sei, oder ob sie mangels Vorliegens eines inländischen Hauptwohnsitzes versagt werden könne.

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