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Die Aufteilung von Gebäuden nach einem Nutzflächenschlüssel (Beiser, SWK 10/2019, S. 498)

Artikelrundschau April 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/420ÖStZ 2019, 326 Heft 12 v. 17.7.2019

Das BFG habe ein Gebäude nach Ertragswerten in Betriebs- und Privatvermögen aufgeteilt. Der VwGH hob das BFG-Erkenntnis wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit auf, weil in der Regel eine Aufteilung nach dem Nutzflächenschlüssel gefordert werde. Eine Aufteilung nach Ertragswerten unterschiedlich genutzter Gebäudeteile sei nicht zulässig.

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