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Steuerliche Privilegien Dritter und Präjudizialität (Franke, ÖStZ 2019/193, S. 146)

Artikelrundschau April 2019 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/418ÖStZ 2019, 326 Heft 12 v. 17.7.2019

Mit § 107 EStG idF JStG 2018 wurde eine Abzugsteuer für Einkünfte iZm der Einräumung von Rechten zur Errichtung und zum Betrieb von ober- oder unterirdischen Leitungen im öffentlichen Interesse an bestimmte Infrastrukturbetreiber eingeführt. Zahlungen für die Einräumung solcher Leitungsrechte unterliegen einem Steuerabzug mit Endbesteuerungswirkung, unabhängig davon welcher Einkunftsart sie zuzuordnen sind. Der Steuersatz könne nicht nur als Vereinfachung der Besteuerung gesehen werden, sondern dürfte in Wahrheit auch eine echte Steuerbegünstigung sein.

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