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Verdeckte Einlagenrückzahlung im Rahmen des § 4 Abs 12 EStG idF AbgÄG 2015 vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung

Steuerrecht aktuellMag. Lukas FrankeÖStZ 2019/416ÖStZ 2019, 315 Heft 12 v. 17.7.2019

Das BFG qualifizierte eine verdeckte Ausschüttung auf Basis der Rechtslage vor dem StRefG 2015/1611Steuerreformgesetz 2015/2016, BGBl I 2015/118. jüngst als Einlagenrückzahlung. Diese Sichtweise dürfte jedoch durch eine ebenso aktuelle Entscheidung des VwGH bereits widerlegt sein. Im Folgenden wird das Verhältnis der verdeckten Ausschüttung und der Einlagenrückzahlung vor dem Hintergrund dieser Rechtsprechung analysiert und die Übertragbarkeit auf die geltende Rechtslage diskutiert.

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