Im Zuge des JStG 2018 wurde die Rückzahlung oder Erstattung der von beschränkt steuerpflichtigen Personen ungerechtfertigt einbehaltenen Quellensteuern in § 240a BAO neu geregelt. Bendlinger setzt sich kritisch mit den Gesetzesänderungen auseinander. Die Ausgestaltung des zweistufigen Verfahrens gäbe Anlass zur Verwunderung.

