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Die neue Meldepflicht für Steuergestaltungen im Überblick

Steuerrecht aktuellMag. (FH) Lukas Bernwieser/Mag. Yasmin Wagner, LL.M.ÖStZ 2019/382ÖStZ 2019, 287 Heft 11 v. 4.7.2019

Am 8. Mai wurde im Rahmen des Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetzes 2020 das EU-Meldepflichtgesetz in Begutachtung geschickt. Mit dem EU-Meldepflichtgesetz erfolgt die Umsetzung der DAC 6-Richtlinie in österreichisches Recht. 11Richtlinie (EU) 2018/822 des Rates vom 25. 5. 2018 zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich des verpflichtenden automatischen Informationsaustauschs im Bereich der Besteuerung über meldepflichtige grenzüberschreitende Gestaltungen, ABl L 2018/139, 1; im Folgenden kurz "DAC 6-Richtlinie". Die DAC 6-Richtlinie sieht eine verpflichtende Offenlegung und einen automatischen Informationsaustausch von potenziell aggressiven Steuerplanungen vor. Durch diese erhöhte Transparenz sollen schädliche Strukturen frühzeitiger erkannt und Erosionen des nationalen Steuersubstrats durch schnellere Anpassung der Steuergesetze verhindert werden.

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