Am 8. Mai wurde im Rahmen des Abgabenbetrugsbekämpfungsgesetzes 2020 das EU-Meldepflichtgesetz in Begutachtung geschickt. Mit dem EU-Meldepflichtgesetz erfolgt die Umsetzung der DAC 6-Richtlinie in österreichisches Recht. 1 Die DAC 6-Richtlinie sieht eine verpflichtende Offenlegung und einen automatischen Informationsaustausch von potenziell aggressiven Steuerplanungen vor. Durch diese erhöhte Transparenz sollen schädliche Strukturen frühzeitiger erkannt und Erosionen des nationalen Steuersubstrats durch schnellere Anpassung der Steuergesetze verhindert werden.

