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OGH zur Bindungswirkung eines Schiedsgutachtens zur Unternehmensbewertung und zur Höhe der Verzugszinsen beim Anteilskauf (Wenger, RWZ 2019/16, S. 63)

ArtikelrundschauMärz 2019 - Teil 2MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2019/365ÖStZ 2019, 264 Heft 10 v. 21.6.2019

Qualifizierte Fehler des Schiedsgutachtens, die zu einer Abweichung vom Unternehmenswert von 3,8 % führen, beseitigen die Bindungswirkung des Schiedsgutachtens. Für den Kaufpreis für die Abtretung eines GmbH-Geschäftsanteils zwischen Gesellschaftern sind keine unternehmerischen Verzugszinsen zu leisten, außer wenn beide Vertragsteile (Gesellschafter) ein Unternehmen betreiben, zu dessen Betrieb Erwerb und Veräußerung von Geschäftsanteilen gehören.

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