Mit der VO-Passiveinkünfte niedrigbesteuerter Körperschaften seien die Anwendungsvoraussetzungen für die Hinzurechnungsbesteuerung und den Methodenwechsel sowie die Durchführung der Hinzurechnungsbesteuerung präzisiert worden. Die VO ist erstmalig bei der Veranlagung für 2019 anzuwenden. Kanduth-Kristen stellt die Regelungen der VO dar und geht auf diverse Auslegungsfragen ein.

