Das BFG hat sich mit der Frage befasst, wie die Begriffe Wissenschaft und Forschung in der Zuzugsbegünstigungsverordnung bzw in § 103 EStG zu verstehen sind. Der VwGH werde zu klären haben, ob auch die wissenschaftliche Lehre neben der wissenschaftlichen Forschung als Bestandteil der wissenschaftlichen Tätigkeit anzusehen ist.

