Der Begutachtungsentwurf des Steuerreformgesetzes I 2019/20 enthält mehrere Änderungen im Bereich der Umgründungen. Dieser Beitrag beschäftigt sich mit der geplanten Regelung zur Zuschreibungsobergrenze nach Umgründungen im § 6 Z 13 EStG 1988, die kurz analysiert wird, und beschäftigt sich weiters mit der Neuregelung zur teilweisen Einschränkung des Besteuerungsrechts sowie der Erweiterung des Anwendungsbereiches von §§ 16 Abs 1a und 17 UmgrStG.

