Im Rahmen der Ansatz- und Bewertungsvorschriften lasse sich die gemeinsame Historie Deutschlands und Österreichs anhand vieler, grundlegender Gemeinsamkeiten erkennen. Durch das RÄG 2014 hätten sich zwarAnsatz- und Bewertungsunterschiede weiter verringert, dennoch existierten noch immer einige nicht unbedeutende Unterschiede.