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Körperschaftsteuerrückstellung als Passivposten bei Einbringung (Hirschler/Sulz/Oberkleiner, BFGjournal 2/2018, S. 67)

Artikelrundschau Februar 2018 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/341ÖStZ 2018, 241 Heft 8 v. 22.5.2018

Eine Körperschaftsteuerrückstellung sei nach der Ansicht des BFG Teil der Schlussbilanz, Teil der sich daraus ergebenden Umwandlungsbilanz und mindere das Umwandlungskapital. Durch die errichtende Umwandlung verliere eine Rückstellung für nachzuzahlende Körperschaftsteuern des Rechtsvorgängers ihren bisherigen Charakter und stelle beim Rechtsnachfolger ein passives bzw negatives Wirtschaftsgut für fremde Schulden dar.

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