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Flächenwidmungspläne und die Befreiung von der ImmoESt und GrESt Flächenwidmungspläne sind behördliche Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland (Beiser, taxlex 2/2018, S. 58)

ArtikelrundschauGebühren und Verkehrsteuern, Bewertung, NeuFöGMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/308ÖStZ 2018, 207 Heft 7 v. 7.5.2018

Tauschen Nachbarn Grundflächen, um eine bessere Bebaubarkeit zu erreichen, stellt sich die Frage, ob solche Tausch- oder Ringtauschvereinbarungen von der ImmoESt und GrESt befreit sind. Das BFG will behördliche Maßnahmen nach § 3 Abs 1 Z 5 GrEStG auf durch Bescheide verfügte Grundabtretungen einschränken. Flächenwidmungs- und Bebauungspläne der Gemeinden sind als Verordnungen ebenso "behördliche Maßnahmen zur besseren Gestaltung von Bauland" und wirken für die erfassten Grundeigentümer ebenso direkt und unmittelbar wie Bescheide. Die Befreiungen von der ImmoESt und GrESt sind mit der hoheitlichen Raumplanung zu koordinieren, um das gemeinsame Ziel einer besseren Gestaltung von Bauland zu erreichen.

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