Im Auftrag der Bundesärztekammer haben die Autoren, die die Ergebnisse in diesem Beitrag kurz darstellen, in einem ausführlichen Gutachten die Frage der Gleichheitswidrigkeit bei Versagung der Option zur Steuerpflicht nachuntersucht. Neben Verstößen gegen den Gleichheitssatz der Bundesverfassung wurden, was für die juristische Angreifbarkeit der Bestimmungen ausschlaggebend sein dürfte, klare Verstöße gegen die EU-MwStSyst-RL sowie gegen das Gebot der Steuerneutralität festgestellt.