Nach einem VwGH-Erkenntnis unterliegen Naturalverpflegungsleistungen an Zivildiener der Umsatzsteuerpflicht. Im Beitrag werden die Auswirkungen dieses Erkenntnisses näher analysiert.
Nach einem VwGH-Erkenntnis unterliegen Naturalverpflegungsleistungen an Zivildiener der Umsatzsteuerpflicht. Im Beitrag werden die Auswirkungen dieses Erkenntnisses näher analysiert.