Seit 15. 1. 2018 können, bis spätestens 1. 6. 2018 müssen Rechtsträger erstmalig ihre wirtschaftlichen Eigentümer in einem zentral geführten Register melden. Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer soll zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die konkreten Rahmenbedingungen wurden im WiEReG normiert und sind Gegenstand des Beitrages.