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Das Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz Neue Transparenz, neue Verpflichtungen für Rechtsträger (Brandl, Aufsichtsrat aktuell 1/2018, S. 16)

Artikelrundschau(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/296ÖStZ 2018, 205 Heft 7 v. 7.5.2018

Seit 15. 1. 2018 können, bis spätestens 1. 6. 2018 müssen Rechtsträger erstmalig ihre wirtschaftlichen Eigentümer in einem zentral geführten Register melden. Das Register der wirtschaftlichen Eigentümer soll zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung beitragen. Die konkreten Rahmenbedingungen wurden im WiEReG normiert und sind Gegenstand des Beitrages.

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