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Die italienische Pauschalsteuer für Zuzügler (Psaier, SWI 2/2018, S. 83)

ArtikelrundschauAllgemeines - international, EU-Recht, AuslandsbeziehungenMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/288ÖStZ 2018, 205 Heft 7 v. 7.5.2018

Ab Januar 2017 könne beim Zuzug nach Italien eine Pauschalbesteuerung beantragt werden. Personen, die zuvor in Italien nicht steuerpflichtig waren und ihren Wohnsitz nach Italien verlegen, könnten statt der normalen Steuer ihre Auslandseinkünfte einer Pauschalsteuer unterwerfen. Damit solle der Investitionsstandort Italien gestärkt und ein steuerlicher Anreiz für einen Wohnsitzwechsel geschaffen werden.

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