vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Spekulationseinkünfte, Hauptwohnsitzbefreiung, Fünfjahresfrist, Mietzeiten einzurechnen

JudikaturDr. Josef Fuchs, Senatspräsident des VwGHÖStZ 2018/270ÖStZ 2018, 174 Heft 6 v. 23.4.2018

EStG: § 30 Abs 2 Z 1 lit b

VwGH 24. 1. 2018, Ra 2017/13/0005

Nach dem (zweiten) Hauptwohnsitzbefreiungstatbestand des § 30 Abs 2 Z 1 lit b EStG (idF des 1. StabG 2012, BGBl I 2012/22) sind die Einkünfte aus der Veräußerung von "Eigenheimen oder Eigentumswohnungen samt Grund und Boden" von der Besteuerung ausgenommen, wenn "sie" (die Eigenheime oder Eigentumswohnungen) dem Veräußerer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Veräußerung mindestens fünf Jahre durchgehend "als Hauptwohnsitz gedient" haben. Auf einen Rechtstitel (Eigentum) wird dabei nicht Bezug genommen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte