Mit dem Nachhaltigkeits- und Diversitätsverbesserungsgesetz wurden die Vorgaben der NFI-Richtlinie hinsichtlich der Angabe nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen umgesetzt. Das Hauptaugenmerk der Novelle liege in der Verpflichtung der Aufnahme einer nichtfinanziellen Erklärung in den Lagebericht. Aus diesem Grund habe das AFRAC seine Stellungnahme zur Lageberichterstattung überarbeitet und ergänzt. Der vorliegende Beitrag setzt sich mit den Erkenntnissen des AFRAC sowie weiterführenden Fragestellungen auseinander, die sich im Zusammenhang mit den aus den §§ 243b und 267a UGB ergehenden Verpflichtungen ergeben.