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Verdeckte Ausschüttungen - Keine Haftung für Kapitalertragsteuer bei Vereinen (Ehgartner, BFGjournal 1/2018, S. 22)

Artikelrundschau Jänner 2018 - Teil 2Körperschaftsteuer, Umgründungssteuerrecht, Privatstiftungen, VereineMMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/250ÖStZ 2018, 171 Heft 6 v. 23.4.2018

Auch eigentümerlose Körperschaften könnten verdeckte Ausschüttungen an Personen vornehmen, die eine ähnliche Stellung aufweisen wie Inhaber eines Anteilsrechts oder diesen nahestehende Personen. Mangels Vorliegens von Einkünften aus Kapitalvermögen auf Ebene der Zuwendungsempfänger könne es jedoch nicht zu einer Kapitalertragsteuerpflicht kommen.

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