Die mit dem 1. StabG 2012 neu geschaffene Grundstücksbesteuerung sei in der Vergangenheit bereits mehrfach Verfahrensgegenstand vor dem VfGH gewesen. Nunmehr habe der Gerichtshof das Abzugsverbot des § 20 Abs 2 EStG für Aufwendungen und Ausgaben iZm Grundstücksveräußerungen idF vor dem StRefG 2015/2016 als verfassungswidrig aufgehoben. Die im Einleitungsbeschluss geäußerten Bedenken hätten sich aber nicht bestätigt.