Die Beurteilung der Behandlung offener Siebentelbeträge aus Teilwertabschreibungen bzw Veräußerungsverlusten nach § 12 Abs 3 Z 2 KStG im Rahmen von Umgründungen hat eine wechselvolle Geschichte hinter sich. Ein jüngeres Erkenntnis des VwGH zur Behandlung noch offener Verlustsiebentel eines Gruppenmitglieds aus Vorgruppenzeiten bietet die Gelegenheit, den derzeitigen Meinungsstand kritisch zu hinterfragen und die mögliche Anwendung der Entscheidung für die Behandlung noch nicht abgereifter Siebentelbeträge bei Umgründungen zu diskutieren.