Mit 11. 11. 2017 sei eine Änderung des Gebührengesetzes in Kraft getreten und Verträge über die Miete von Wohnräumen seien fortan von den Hundertsatzgebühren befreit. In Bezug auf mitvermietete oder nachträglich angemietete Liegenschaftsteile sei die neue Bestimmung jedoch nicht eindeutig.