Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen, wie zB Aktien und Anleihen, würden in Deutschland, Italien und Ö bei Privatpersonen wie Dividenden und Zinsen im Rahmen der besonderen Einkommensteuer für Kapitaleinkommen besteuert. Die Verlustverrechnung sei dagegen in einem unterschiedlich starken Ausmaß eingeschränkt und eine steuerliche Gleichbehandlung der Verluste nicht gegeben.