Die unterschiedliche Auslegung oder Anwendung bilateraler Steuerabkommen sowie des Übereinkommens über die Beseitigung der Doppelbesteuerung im Falle von Gewinnberichtigungen zwischen verbundenen Unternehmen könne für grenzübergreifend tätige Unternehmen zu schwerwiegenden steuerlichen Hindernissen führen. Es habe sich gezeigt, dass mit den derzeitigen Verfahren eine rechtzeitige und wirksame Beilegung derartiger Streitigkeiten nicht in allen Fällen möglich sei.