Durch Art 10 MLI soll eine Quellensteuerentlastung verhindert werden, wenn passive Einkünfte von einer in einem Niedrigsteuerland gelegenen Betriebsstätte bezogen werden. In ÖStZ 2017/594 gab Siller einen allgemeinen Überblick. Die Autorin beschäftigt sich mit konkreten Auswirkungen im Falle einer ausländischen Gesellschaft, die eine Betriebsstätte in einem Drittstaat unterhält und passive Einkünfte aus österreichischen Quellen bezieht.