Nach jahrzehntelangen Bemühungen um die Schaffung einer Europäischen Strafverfolgungsbehörde zum Schutz der finanziellen Interessen der Union beschlossen 20 Mitgliedstaaten die Verordnung zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA-VO). Welche Straftaten in die Zuständigkeit der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) fallen, und wie die EUStA ihre Zuständigkeit ausüben soll, regeln die EUStA-VO und die PIF-RL. Der Beitrag bietet einen Überblick über die relevanten Bestimmungen.