Auch im abgelaufenen Jahr seien die Gewinnverlagerungen und Gewinnverkürzungen internationaler Konzerne neuerlich im Fokus der Öffentlichkeit gestanden. Das mehrseitige Übereinkommen zur Umsetzung steuerabkommensbezogener Maßnahmen zur Verhinderung der Gewinnverkürzung und Gewinnverlagerung sei zwar beschlossen, aber noch nicht im BGBl veröffentlicht worden. Ebenso sei die Nichtuntersagung des Mittelstandsfinanzierungsgesetzes 2017 noch nicht verlautbart. Beide Gesetze würden im Laufe des Jahres 2018 Geltung erlangen. Zu begrüßen sei das Vorhaben, die digitale Betriebsstätte auf OECD- und europäischer Ebene einzuführen bzw in neuen DBA zu berücksichtigen.