KStG: § 8 Abs 4 Z 2
VwGH 13. 9. 2017, Ro 2015/13/0007
Der sog Mantelkauftatbestand des § 8 Abs 4 Z 2 KStG bringt die Rechtsfolge des Untergangs des Verlustvortragsrechts mit einer gesamthaften wesentlichen Änderung der Strukturen der Körperschaft innerhalb eines überschaubar kurzen Zeitraums in Verbindung (Verlust der wirtschaftlichen Identität).