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Zuzugsfreibetrag, keine Rückwirkung der Antragsfrist

JudikaturDr. Josef FuchsÖStZ 2018/179ÖStZ 2018, 104 Heft 4 v. 14.3.2018

EStG: § 103 Abs 1a

VwGH 13. 9. 2017, Ro 2017/13/0013

Unabhängig davon, ob es sich bei der in § 1 Abs 2 der (am 21. 9. 2016 in Kraft getretenen) Zuzugsbegünstigungsverordnung 2016 (ZBV 2016), BGBl II 2016/261, eingeführten Frist von sechs Monaten zur Antragstellung auf Zuerkennung eines Zuzugsfreibetrages nach § 103 Abs 1 a EStG (idF StRefG 2015/2016) um eine materiellrechtliche (Ausschluss-)Frist handelt, ist zu beachten, dass Gesetze gem § 5 ABGB nicht zurückwirken.

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