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Antragsberechtigung eines körperschaftlich organisierten US-Investmentfonds zur KESt-Rückerstattung (Knesl/Knesl/Zwick, BFGjournal 12/2017, S. 459)

Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 2Nichtselbstständige Tätigkeit (Inkl Lohnsteuerabzug, Sozialversicherung und Lohnnebenabgaben), KapitalvermögenBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/174ÖStZ 2018, 102 Heft 4 v. 14.3.2018

Das BFG habe sich mit der Antragslegitimation eines körperschaftlich organisierten US-Investmentfonds befasst. Im Ergebnis sei aufgrund der steuerlichen Bestimmungen des § 188 InvFG entschieden worden, dass der Investmentfond als transparent zu behandeln und daher eine Anwendbarkeit des § 21 Abs 1 Z 1a KStG ausgeschlossen sei.

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