Die richtige Handhabung von Investmentfonds in Buchhaltung und Steuererklärung stoße insb bei der Privatstiftung aufgrund der Komplexität der Materie immer wieder auf große Schwierigkeiten. Der Beitrag will einen Überblick über die richtige bzw praxisgerechte Verarbeitung von in- und ausländischen Investmentfonds für Privatstiftungen geben. Mit der Fondsmeldeverordnung 2015 sei die Datenaufbereitung seit Mitte 2016 auf neue Beine gestellt worden; dies sei bei Körperschaftsteuerklärungen ab 2016 zu beachten. Da die Aufbereitung der Daten nunmehr für in- und ausländische Investmentfonds grundsätzlich gleich sei, könne in der Umsetzung grundsätzlich einheitlich für in- und ausländische Fondsanteile vorgegangen werden. Der Nachteil des "Nichtausweis" von körperschaftsteuerfreien Dividenden bei ausländischen Fondsanteilen sei weggefallen.