Das HaRÄG 2005 habe in Ö das in der Praxis schon gelebte System fester Kapitalanteile als gesetzliches Standardsystem für Personengesellschaften eingeführt. Jedoch habe sich bald gezeigt, dass auch die nun dispositivrechtlich vorgesehene Systematik wesentliche praktische Problemstellungen aufwerfe, die insb in der rechtlichen Einstufung der Kapitalkonten entweder als Eigen- oder aber als Fremdkapital der Gesellschaft ihren Ursprung finden. Im Beitrag werden die mit verschiedenen Kontengestaltungsvarianten verbundenen Vorteile und Risiken aus gesellschafts- und zivilrechtlicher Sicht am Beispiel einer GmbH & Co KG näher dargestellt.