Die meisten spendensammelnden Non-Profit-Organisationen seien in Ö in der Rechtsform eines Vereins tätig und unterliegen keiner Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Jahresabschlusses. Sofern sie mit dem Spendengütesiegel ausgestattet sind, werde ihr Rechnungsabschluss zwar geprüft, aber der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht. Eine Verpflichtung zur Offenlegung bestehe nur hinsichtlich eines Verwendungsnachweises für die vereinnahmten Spenden.