Seit dem BBG 2011 umfassen die Einkünfte aus Kapitalvermögen auch Veräußerungsgewinne aus Kapitalanlagen sowie Einkünfte aus Derivaten. In Bezug auf die steuerlichen Konsequenzen unterscheiden sich die Einkünfte aus realisierten Wertsteigerungen von den Einkünften aus Derivaten. Im Hinblick auf die unterschiedlichen steuerlichen Konsequenzen von Veräußerungsgeschäften und Einkünften aus Derivaten seien diese beiden Tatbestände voneinander abzugrenzen. Dies sei insb dort schwierig, wo die Derivatgeschäfte auch Veräußerungsgeschäfte von Kapitalanlagen abbilden. Bei einem unbedingten Termingeschäft (forward oder future) auf Aktien liegt ein Kauf oder Verkauf auf Termin vor, der rechtlich und wirtschaftlich einem Kauf- oder Verkaufsvertrag der Aktien entspreche.