Das BMF habe sich mit der steuerlichen Behandlung von Bitcoins bereits im Rahmen des Salzburger Steuerdialogs 2014 auseinandergesetzt. Der steuerlichen Beurteilung gingen die parlamentarische Anfrage vom 23. 5. 2014 und deren Beantwortung durch das BMF voraus. Ausgehend von der Konzeption als "Währung" sei im Privatvermögen die Einordnung unter § 27 EStG sowie § 31 EStG vorgenommen worden.