Das Mitarbeiterbeteiligungsstiftungsgesetz 2017 enthalte zwar keine Vorschriften, die unmittelbar in das Privatstiftungsgesetz eingreifen, sondern jene steuerlichen Bestimmungen, die für die steuerliche Anerkennung für die neu geregelte betriebliche Mitarbeiterbeteiligungsstiftung bei ihrer Errichtung und Ausgestaltung zu beachten seien. Auf die sich daraus ergebenden stiftungs- und gesellschaftsrechtlichen Fragen wird im Beitrag ein Überblick gegeben.