Das Mitarbeiterbeteiligungsgesetz begünstige Mitarbeiter, Mitarbeiterbeteiligungsstiftungen und österreichische Arbeitgeber, um einen ö Kernaktionär zu bilden und zu stärken, ö Arbeitsplätze zu sichern, "feindliche Übernahmen" zu vermeiden. Liegt eine unzulässige staatliche Beihilfe nach Art 107 AEUV vor? Werden Aktien ö Arbeitgebergesellschaften privilegiert und alle anderen Aktien diskriminiert? Liegt ein Verstoß gegen die Freiheit des Kapitalverkehrs nach Art 63 AEUV vor? Führt die einheitliche Stimmrechtsausübung für Mitarbeiteraktien durch eine Mitarbeiterbeteiligungsstiftung in Verbindung mit dem Stimmrecht ihrer eigenen Aktien und der Drittelparität der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat zu "Golden Shares" im Sinn der Rechtsprechung des EuGH zur unzulässigen Privilegierung der Bundesrepublik D und des Landes Niedersachsen nach dem VW-Gesetz?