Die Beteiligungsertragsbefreiung für Beteiligungen an inländischen Kapitalgesellschaften greife für eine Privatstiftung auch dann, wenn die Beteiligung in Form von Vorzugsaktien bestehe, die Ertragskomponente gesichert und der Anspruch am Liquidationserlös limitiert sei. Der Ansicht, dass bei Anwendung der wirtschaftlichen Betrachtungsweise erhaltene Zahlungen als Zinsen bzw zinsähnliche Er-