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Einschulung in die Anwendung von Blindensoftware als außergewöhnliche Belastung (Zemrosser, BFGjournal 12/2017, S. 450)

Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/147ÖStZ 2018, 99 Heft 4 v. 14.3.2018

Software für Blinde und die zur Anwendung erforderlichen Schulungen seien als in unmittelbarem Zusammenhang mit der Behinderung stehende Hilfsmittel iSd Verordnung über außergewöhnliche Belastungen zu betrachten.

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