Die erhöhte Nahrungsmittelzufuhr iZm Bulimie sei keine Maßnahme zur Heilung oder Linderung, sondern als Symptom einer Krankheit zu werten und verursache deswegen zwangsläufig Mehraufwendungen, die bei entsprechender Erfüllung der restlichen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten.