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Erhöhter Nahrungsmittelbedarf bei Bulimie als außergewöhnliche Belastung (Schantl, BFGjournal 12/2017, S. 442)

Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 2Einkommensteuer (allgemein)Bearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/145ÖStZ 2018, 99 Heft 4 v. 14.3.2018

Die erhöhte Nahrungsmittelzufuhr iZm Bulimie sei keine Maßnahme zur Heilung oder Linderung, sondern als Symptom einer Krankheit zu werten und verursache deswegen zwangsläufig Mehraufwendungen, die bei entsprechender Erfüllung der restlichen Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden könnten.

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