Sind einbringungsgeborene Anteile an einer übernehmenden Körperschaft einer österreichischen Betriebsstätte der einbringenden Mitunternehmerschaft im Sinn der Betriebsstättenregel der DBA zuzurechnen? Eine systemkonsistente Lösung wird gesucht.
Sind einbringungsgeborene Anteile an einer übernehmenden Körperschaft einer österreichischen Betriebsstätte der einbringenden Mitunternehmerschaft im Sinn der Betriebsstättenregel der DBA zuzurechnen? Eine systemkonsistente Lösung wird gesucht.