KStG: § 9
VwGH 26. 7. 2017, Ro 2016/13/0007
Das steuerlich maßgebliche Ergebnis eines Gruppenmitglieds nach § 9 Abs 1 KStG, das aufgrund abweichender Bilanzstichtage den Gruppenträger erst zu einem Zeitpunkt erreicht, in dem dieser aus der Unternehmensgruppe ausgeschieden ist (und einer neuen Gruppe als Gruppenmitglied angehört), führt zu einer Individualbesteuerung gem § 7 Abs 1 KStG beim Gruppenmitglied.