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Steuerliche Kontrollsysteme und Verbandsverantwortlichkeit (Stetsko/Schmieder, ZWF 6/2017, S. 280)

Artikelrundschau Dezember 2017 - Teil 1(Bundes)Abgabenordnung, Finanzstrafrecht, InsolvenzrechtBearbeiter: MMag. Maria Gold-Tajalli/Mag. Franz ProkschÖStZ 2018/120ÖStZ 2018, 66 Heft 3 v. 28.2.2018

Finanzvergehen seien gem § 1 Abs 1 FinStrG die in den §§ 33 bis 52 FinStrG mit Strafe bedrohte Taten natürlicher Personen. Unter bestimmten Voraussetzungen seien auch Verbände - juristische Personen, Personengesellschaften sowie Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen - für Finanzvergehen natürlicher Personen verantwortlich. Die Verbandsverantwortung gelte gem § 28a FinStrG sowohl für vom Gericht als auch für von der Finanzstrafbehörde zu ahndende Finanzvergehen.

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