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Änderungen der Selbstanzeigebestimmung hätten in den letzten Jahren dazu geführt, dass Selbstanzeigen, die im Umfeld einer Betriebsprüfung erstattet werden, zu zusätzlichen wirtschaftlichen Belastungen führen können oder im schlimmsten Fall keine strafbefreiende Wirkung mehr entfalten. Die Autoren gehen auf ausgewählte, in der Praxis häufig vorkommende Teilaspekte näher ein.