Mit dem KontRegG und dem GMSG sei auch ein Kapitalabfluss-Meldegesetz (KapMeldeG) in Geltung gesetzt worden. Darin sei vorgesehen, dass die Abgabenbehörden einlangende Meldungen von Kapitalzuflüssen lückenlos zu prüfen hätten. Meldungen von Kapitalabflüssen dürften für Zwecke der Betrugsbekämpfung verwendet werden. Eine lückenlose Prüfung sei - im Gegensatz zu Zuflüssen - jedoch nicht vorgesehen.